OHI, Straßenbau und Denkmalpflege - SPD berät Anträge zum Haushalt 2014

Veröffentlicht am 10.12.2013 in Kommunalpolitik

„Das Bessere ist der Feind des Guten“, so begründet Fraktionsvorsitzender Georg Weber die Antragsinitiativen der SPD Groß-Bieberau zum Haushalt für das kommende Jahr 2014.

Bei einer insgesamt zufriedenstellenden Haushaltslage der Stadt sei das Zahlenwerk des von Bürgermeister Edgar Buchwald eingebrachten Haushaltsentwurfs auf die Notwendigkeiten und die Möglichkeiten der Stadt abgestimmt, so Weber weiter. Dennoch halten es die Genossen für sinnvoll, an zwei Stellen nachzujustieren. Zum einen soll Geld für die Herrichtung einer ordnungsgemäßen Einmündung der Straße „Im Flutgaben“ in die Lichtenberger Straße bereitgestellt werden und außerdem die benötigte Summe für die Erhaltung des Denkmals auf dem Haslochberg als Vormerkung für die Jahre 2015 und 2016. „Wir wollen und können die Augen vor der notwendigen Sanierung des für Groß-Bieberau wichtigen und markanten Bauwerks nicht verschließen“, lautet hierfür die Begründung der SPD. Mit einem weiteren Antrag soll der Magistrat beauftragt werden, die Erfordernis des Gleisanschlusses nach Reinheim mit der OHI abzuklären. Hierfür zahlt die Stadt jährlich rund viertausend Euro für den Unterhalt einer Weiche im Reinheimer
Bahnhof. Wichtiger scheint allerdings, in Erfahrung zu bringen, ob das Gleis insgesamt künftig in den Planungen der OHI noch eine Rolle spielt. Falls nicht, könnte mit einer Beseitigung ein erhebliches Hindernis für die B 38- Umgehungsstraße noch rechtzeitig vor einem Planungsbeginn aus dem Weg geräumt werden.

In Verbindung mit dem Thema OHI steht ein weiterer SPD-Antrag, mit dem die Sozialdemokraten die Wiederaufnahme der durch Mehrheitsbeschluss ausgesetzten Vertragsverhandlungen mit der OHI bewirken wollen. Nach Meinung der SPD ist es vor allem für die Anwohner des Wersauer Wegs unzumutbar, hier für unbestimmte Zeit alle Beratungen ruhen zu lassen und die dringend nötige Sanierung des Wersauer Weges weiter hinaus zu zögern. Außerdem entgehe der Stadt bares Geld, wenn der als Entwurf vorliegende Pachtvertrag nicht endlich abgeschlossen wird.